Bad Berleburg, früher Berleburg, ist eine Stadt in Nordrhein-Westfalen, Deutschland und gehört zum Kreis Siegen-Wittgenstein
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Siegen-Wittgenstein
Einwohner
18.709 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57319
Vorwahlen
02751, 02750, 02755, 02758, 02759
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hemschlar, Laibach, Rinthe, Struthbach, Winterbach, Hemschlar, Laibach, Rinthe, Struthbach, Winterbach
Gemeinde Bad Berleburg – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 15:30
- Donnerstag: 07:30 - 16:00
- Freitag: 07:30 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Bad Berleburg wehrt sich gegen den befürchteten Wildwuchs bei Windkraftanlagen. Der Stadtrat hat eine Resolution an den Kanzler und seinen Vize Habeck gesendet, um sicherzustellen, dass Land und Kommunen auch künftig beim Bau von Wind- und Freiflächensolaranlagen ein Wort mitreden können. Dies ist eine Reaktion auf Urteile des Oberverwaltungsgerichtes Münster und die geplante Novellierung des Bundesbaugesetzes, die großzügige Privilegien für Windkraft-Investoren vorsehen. Die Stadt fordert, dass die Privilegien für Windkraftanlagen außerhalb der geeigneten Zonen entfallen sollten.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.